Alphabetisierungskurse, Beantragung einer Förderung
Mit der Förderung „ALPHA+ besser lesen und schreiben" soll flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern ein finanzieller Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen geboten werden.
Zweck
Zweck der Förderung von Alphabetisierungskursen ist primär die Verbesserung der schriftsprachlichen Kompetenzen gering literalisierter Menschen. Das Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben" verfolgt das Ziel, möglichst flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern einen finanziellen Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen anzubieten, die aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen nicht in der Lage sind, in angemessener Form am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Gegenstand
Gefördert wird die Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) der Alpha-Level 3 nicht überschritten wird.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Zuwendungsfähige Kosten
- Kostenposition 1.1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die Durchführung des Kurses „ALPHA+ besser lesen und schreiben" können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden (darin enthalten sind auch die Stunden der Lernstanderhebung bzw. Leistungsfeststellung).
- Kostenposition 1.2: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung für die Teilnehmenden können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden.
- Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunde (= 60 Minuten) max. 50 Euro (Pauschale)
- für Lehrgänge bis zu 100 UE zusätzlich bis zu 10 Projektleiterstunden,
- für Lehrgänge bis zu 150 UE zusätzlich bis zu 15 Projektleiterstunden,
- für Lehrgänge bis zu 200 UE zusätzlich bis zu 20 Projektleiterstunden.
- Kostenposition 3: In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pauschal Ausgaben in Höhe von 25 Euro je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden. Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden.
- Kostenposition 4: Für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial können pauschal Ausgaben in Höhe von 5 Euro je nachgewiesener Unterrichtseinheit angesetzt werden.
- Kostenposition 5: Für die gesamten indirekten Kosten können pauschal 12 Prozent der direkten Kosten (Ausgabenpositionen 1.1, 1.2, 2, 3 und 4) angesetzt werden.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtausgaben betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10 % betragen.
- Die Zuwendungsempfänger müssen anhand eines Musterformulars ein Kurskonzept vorlegen, das mindestens nachfolgende Punkte berücksichtigt:
- konkrete Ausgangslage vor Ort und Notwendigkeit des Projektes,
- Beschreibung des Kursinhalts,
- Darstellung der Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer
- zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme,
- Einsatz von qualifiziertem Personal, das folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- pädagogisches Studium (z. B. Lehramt, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonder- oder Heilpädagogik) oder
- oder abgeschlossenes Studium „Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache" oder Sprachwissenschaften
- oder mindestens vier Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge absolviert haben oder
- oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- und sprachlichen Bereich oder in der Erwachsenenbildung.
- Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
- eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
- oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Alphabetisierungskurse
- oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.
- Ein Kurs ist förderfähig, wenn durchgängig während der gesamten Projektlaufzeit mindestens drei Teilnehmende anwesend sind.
- Ein Kurs muss mindestens 60 und darf höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen.
- Für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen können folgende zusätzliche Unterrichtseinheiten (UE) geltend gemacht werden:
- für Lehrgänge bis zu 100 UE Unterricht zusätzlich bis zu 30 UE,
- für Lehrgänge bis zu 150 UE Unterricht zusätzlich bis zu 35 UE,
- für Lehrgänge bis zu 200 UE Unterricht zusätzlich bis zu 40 UE.
- Bis zu 30 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.
Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.
Der Antrag muss bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.
Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.
Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern perspektivisch via Online-Verfahren einzureichen. Bis zur Bereitstellung des Online-Verfahrens und der zugehörigen Formulare ist die Einreichung in schriftlicher Form erforderlich. Die erforderlichen Vordrucke können bis dahin bei der Regierung von Niederbayern angefordert werden.
- Projektkonzept
- Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel; hierfür genügt auch die Eigenschaft als Träger der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung
- Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Bildungspersonals
- vorläufige Teilnehmerliste
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben" und „Kurse zur zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“